Turnierordnung
zum Hallenturnier
31.01.2010 / 06.02. + 07.02.2010
18. Dr. Meleghy-Cup 2010
1. Ergänzend zu den Richtlinien für Spiele in der Halle (Terminkalender) wird für den Dr. Meleghy Cup folgendes festgelegt:
2. Der Hallenpokal wird nach dem Punktsystem durchgeführt. Bei gleicher Punktzahl entscheidet die Tordifferenz, dann die mehr geschossenen Tore. Sind diese auch gleich, wird die Platzierung durch ein 7-Meterschießen ermittelt. Ist nach 5 Strafstößen noch keine Entscheidung gefallen, wird jeweils mit einem Schützen bis zur Entscheidung weiter geschossen.
3. Die Spiele finden nach den Ihnen ausgehändigten Spielplänen statt.
4. Eine Mannschaft der F- bis D-Junioren besteht aus 6 Spielern (Torwart und fünf Feldspieler). Die Mannschaft der Bambinis besteht aus 7 Spielern (Torwart und sechs Feldspieler). Spielberechtigt ist jede(r) Junior(in), für den/die ein ordnungsgemäßer Pass mit Passbild vorgelegt werden kann. Die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele muss erteilt sein.
5. Bei einem Ballkontakt mit der Hallendecke, wird der gegnerischen Mannschaft ein indirekter Freistoß auf der Höhe des Ortes zugesprochen, an dem der Ball die Decke berührt hat.
6. Kontrolliert der Torwart den Ball mit der Hand und spielt diesen über die Mittellinie (ebenso bei Torabstoß) ist auf Freistoß für den Gegner zu erkennen.
7. Die Hinausstellung auf Zeit ist auf zwei Minuten festgelegt. Bei einem Feldverweis auf Dauer kann der Spieler in dem laufenden Turnier nicht mehr eingesetzt werden.
8. Torgrößen: In allen Altersklassen 5m-Tore oder Handballtore.
9. Spielt ein D-Junioren-Spieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß zu, ist es diesem untersagt, den Ball mit den Händen zu berühren. Tut er dies dennoch, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen.
10. Bei den Bambinis, E- und F-Junioren wird das Zuspiel zum Torwart nicht geahndet.
11. Die Vereine haben Ersatztrikots bereitzuhalten. Spieler sowie Trainer oder Betreuer dürfen sich auf dem Spielfeld nur mit Turnschuhen bewegen, die eine helle Sohle haben. Zuwiderhandlungen können dazu führen, dass die Genannten den Spielfeldbereich nicht betreten dürfen.
12. Über eventuelle Einsprüche gegen Spielwertungen entscheidet die Turnierleitung unter Anwendung der satzungsmäßigen Vorschriften.
13. Bei einem Nichtantreten zum Hallenturnier wird ein Ordnungsgeld von 100 Euro erhoben.
14. Jede teilnehmende Mannschaft erhält einen Pokal als Siegerpreis.
15. Für Garderoben und Wertsachenverluste übernimmt der Veranstalter keine Haftung.